ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Version 20.2.2023
1.0. Geltungsbereich
1.1. Für alle Leistungen von Hebamme Barbara Stampfl, BSc. im Rahmen ihrer Hebammentätigkeit an der Schwangeren/Gebärenden/Wöchnerin (im Weiteren als „Klientin“ bezeichnet) gelten folgende Vereinbarungen.
1.2. Barbara Stampfl, BSc. ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in A-3134 Nußdorf ob der Traisen, sie ist in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums mit der Zahl 3737 eingetragen und beim zuständigen Finanzamt registriert.
1.3. Mit der Unterschrift der Klientin auf der „Vereinbarung über Hebammenleistungen“ stimmt sie dem Inhalt dieser AGBs zu und sie werden Bestandteil des Vertragsabschlusses.
1.4. Hebamme Barbara Stampfl, BSc. ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
2.0. Vertragsgegenstand
2.1. Der genaue Leistungsinhalt des Vertrags ergibt sich aus dem zwischen Hebamme Barbara Stampfl, BSc. und der Klientin vereinbarten Leistungsumfang, der auf der „Vereinbarung über Hebammenleistungen“ unterschrieben wurde.
2.2. Hebamme Barbara Stampfl, BSc. ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung vor der Geburt in den meisten Fällen in der Ordination (Rathausplatz 8, 3130 Herzogenburg) und nach der Geburt am Wohnsitz der Klientin (als Hausbesuch) erfolgt, jedenfalls immer in Absprache mit der Klientin. In manchen Fällen kann eine telemedizinische Betreuung (Videotelefonie) statt eines Hausbesuches vereinbart werden (z.B. bei Ausgangsbeschränkungen, weiten Distanzen oder wenn die physische Anwesenheit der Hebamme nicht unbedingt erforderlich ist.).
2.3. Die Klientin ist verpflichtet, Hebamme Barbara Stampfl, BSc. sämtliche Angaben über Gesundheitszustände mitzuteilen, welche aus Sicht der Hebamme für die Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie des/der Neugeborenen notwendig sind. Die Hebamme muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen. Eine bewusste Verschweigung oder verzögerte Mitteilung relevanter Informationen stellt einen Vertragsbruch dar und Hebamme Barbara Stampfl, BSc. kann im Schadensfall nicht zur Verantwortung gezogen werden.
2.4. Die Klientin verpflichtet sich der Hebamme Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich bekannt zu geben. Wenn bei Umzug der Klientin die Fahrkilometer deutlich steigen, kann Hebamme Barbara Stampfl, BSc. einen Aufschlag verrechnen oder die weitere Betreuung beendigen.
2.5. Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Gesundheitsdaten ist Hebamme Barbara Stampfl, BSc. gemäß § 7 des österreichischen Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet.
2.6. Bei Verhinderung von Hebamme Barbara Stampfl, BSc. hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken. Sollte die Klientin Hebamme Barbara Stampfl, BSc. nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet Kontakt mit den von Hebamme Barbara Stampfl, BSc. genannten Ersatzhebammen, wie auf der „Vereinbarung über Hebammenleistungen“ aufgelistet, aufzunehmen.
Sollte Hebamme Barbara Stampfl, BSc. auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Klientin nicht unmittelbar antworten, ist die Klientin dazu verpflichtet die telefonische Kontaktaufnahme mit Hebamme Barbara Stampfl, BSc. je nach Dringlichkeit einen angemessenen Zeitraum weiterhin zu versuchen.
Die telefonische Kontaktaufnahme sollte ausschließlich per Telefonat (Mobiltelefon oder Festnetz) erfolgen, nicht per SMS oder anderen Nachrichtendiensten, vor allem nachts. Außerdem soll der Anruf nur von der/den der Hebamme bekannten Nummer(n) aus erfolgen, denn zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr werden unbekannte Nummern blockiert. Ich bitte Sie zwischen 18:00 und 08:00 Uhr sowie an Wochenend- und Feiertagen nur in dringenden Fällen telefonischen Kontakt aufzunehmen. Ich weise zudem darauf hin, dass SMS, whatsApp und der Facebook-Chat keinen sicheren Datenschutz bieten und ich diesen somit nicht gewährleisten kann. Die Entscheidung über eine Inanspruchnahme dieser Kommunikationsmittel liegt in Ihrer Verantwortung.
2.7. Hebamme Barbara Stampfl, BSc. kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.
2.8. Hebamme Barbara Stampfl, BSc. erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich Hebamme Barbara Stampfl, BSc. in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht nach außen, kann aber gesundheitsrelevante Informationen, die für Hebamme Barbara Stampfl, BSc. für die weitere Betreuung notwendig sind, im Sinne einer Dienstübergabe weitergeben.
Bei Verhinderung von Hebamme Barbara Stampfl, BSc. für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich Hebamme Barbara Stampfl, BSc.. um eine professionelle Weiterversorgung der Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.
2.9. Im Fall einer Verlegung in ein Krankenhaus bleibt der vereinbarte Tarif gleich.
2.10. Die jeweiligen Hausbesuche werden mit der Klientin einzeln von Hausbesuch zu Hausbesuch vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen bzw. bei wichtigem Grund rechtzeitig persönlich oder telefonisch abzusagen/zu verschieben sind. Wird ein Termin nicht abgesagt und unentschuldigt nicht wahrgenommen, so wird das vereinbarte Honorar für einen Hausbesuch dennoch fällig. Die Krankenkasse übernimmt dabei den anteiligen Kassentarif nicht.
3.0. Haftung
3.1. Hebamme Barbara Stampfl, BSc. haftet nicht für Schäden aus leicht fahrlässigem Verschulden, ausgenommen Personenschäden.
3.2. Im Falle von Krankheiten oder langfristigen Abwesenheit hat Hebamme Barbara Stampfl, BSc. der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekannt werden bzw. bei geplanter Abwesenheit (zum Beispiel Urlaub) spätestens vier Wochen vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen, wenn dieses in den Geburtszeitraum der Klientin fällt.
3.3. Hebamme Barbara Stampfl, BSc. haftet nicht für Schäden verursacht durch eine Vertretungshebamme oder Doula.
4.0. Kosten der Betreuung
4.1. Die von Hebamme Barbara Stampfl, BSc. erbrachten Leistungen werden auf dem Formular „Vereinbarung über Hebammenleistungen“ gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt. Üblicherweise kommt es bei Anmeldung zu einer Anzahlung, der Restbetrag wird bei Behandlungsende (letzter vereinbarter Hausbesuch) in Form einer Honorarnote ausgestellt.
Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden von Hebamme Barbara Stampfl, BSc., obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt Hebamme Barbara Stampfl, BSc. eine Vergütung, wie im Vertrag vereinbart.
4.2. Die Kosten der Leistungen von Hebamme Barbara Stampfl, BSc. verstehen sich als umsatzsteuerfreie Nettobeträge lt. §6 Abs. 1 Z 19 UstG.
4.3. Nach Unterzeichnung der „Vereinbarung über Hebammenleistungen“ ist vor Beginn der vereinbarten Betreuung eine Vorauszahlung zu tätigen. Bis zur vollständigen Bezahlung dieser Vorauszahlung erwachsen der Wahlhebamme jedenfalls keinerlei Pflichten aus diesem Vertrag und tritt auch kein Leistungsverzug ein. Die Zahlungsbedingungen werden zu Beginn der Betreuung individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird ein Gesamthonorar bei Beendigung der Betreuung gestellt.
4.4. Hebamme Barbara Stampfl, BSc. ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von € 10,00 in Rechnung zu stellen. Im Fall eines Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
5.0. Vertragsauflösung
5.1. Grundsätzlich sind beide Vertragsparteien berechtigt, ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Vertrag zurückzutreten.
Tritt die Klientin vom Vertrag zurück, sind die Anzahlung und die erbrachten Leistungen im Einzelnen in Rechnung zu stellen.
5.2. Hebamme Barbara Stampfl, BSc. darf die vertragliche Beziehung zur Klientin einseitig ohne Angaben von Gründen beenden, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten. Das bedeutet, dass Hebamme Barbara Stampfl, BSc. eine Weiterleitung an eine Hebammenkollegin oder in eine Klinik veranlassen kann, aber nicht dazu verpflichtet ist. Erbrachte Leistungen werden in Rechnung gestellt und die Anzahlung refundiert.
5.3. Hebamme Barbara Stampfl, BSc. ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin die Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose nicht wahrheitsgetreu oder unvollständig erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen ablehnt.
In diesen Fällen bleibt der Kostenanspruch von Hebamme Barbara Stampfl, BSc. für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung erhalten.
5.4. Vertragsänderungen können ausschließlich schriftlich erfolgen.
6.0. Datenschutzvereinbarung
Hebamme Barbara Stampfl, BSc. ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Tätigkeit zu dokumentieren und diese Dokumentation, die auch durch elektronische Datenverarbeitung erfolgen kann, für mindestens zehn Jahre aufzubewahren (§9 Abs. 2 HebG). Hebammen unterliegen zudem der Verschwiegenheitspflicht (§7 Abs. 1 HebG). Im Rahmen des Betreuungsverhältnisses werden Daten über Ihre Person, sozialen Status, sowie die, für die Behandlung notwendigen, medizinischen Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. gesetzliche Krankenkasse, Steuerberatung) übermittelt. Im Falle einer Krankenhauseinweisung stellt Hebamme Barbara Stampfl, BSc. der weiterbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiterbehandlung von Ihnen und/oder Ihrem Kind erforderlich sind. Das Gleiche gilt für den Fall einer weiter- oder mitbehandelnden Hebamme im Vertretungsfall. Mit dem Abschluss der Einwilligung zu einer Hausgeburt, stimmen Sie der Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken zu.
7.0. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 3100 St. Pölten vereinbart.
Neben diesem Vertrag gelten folgende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:
a) Bestimmungen des österreichischen Hebammengesetzes (HebG);
b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB)